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Korruptionsprävention

Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme sowie Bestechung und Bestechlichkeit sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten. Korruption geht uns alle an, denn sie schädigt uns alle als Teil der Allgemeinheit. Vor allem aber schädigt sie das Vertrauen der Allgemeinheit in eine rechtmäßige Verwaltung.

Um das berechtigte Vertrauen in die öffentliche Verwaltung zu wahren und zu schützen, müssen Verdachtsfälle von Korruption bestmöglich aufgeklärt und bei hinreichenden Verdachtsmomenten den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden.

Die Beschäftigten des Jobcenbters Kreis Recklinghausen sind, wie alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, schon arbeits- bzw. beamtenrechtlich verpflichtet, Korruption oder andere Rechtsverstöße im Jobcenter zu melden. Aber auch Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Hinweise weiterzugeben. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Antikorruptionsbeauftragte:

Christiane Keller
(Antikorruptionsbeauftragte)
Tel. 02361 3067-160

Für Hinweise an die Antikorruptionsbeauftragte können Sie auch unser Kontaktformular nutzen. Bitte beachten Sie bei einer anonymisierten Kontaktaufnahme, dass Sie für ergänzende Rückfragen zum Sachverhalt nicht mehr erreichbar sind. Wenn Sie möchten, dass die Antikorruptionsbeauftragte Ihrem Hinweis umfassend und ohne Rücksicht auf Person und Funktion nachgehen kann und eine mögliche Straftat aufgedeckt wird, beschreiben Sie bitte konkret und umfassend,

  • wer zu welchem Zeitpunkt was getan hat oder
  • wer zu welchem Zeitpunkt wem was genau gegeben hat.
  • Schildern Sie Ihre Beobachtungen und Kenntnisse detailliert und umfassend.
  • Benennen Sie Beteiligte mit Namen, Funktion und weiteren bekannten persönlichen Daten.
  • Schildern Sie bitte Fakten und Tatsachen, vermeiden Sie Vermutungen.
  • Sofern es aus Ihrer Sicht verantwortbar ist, benennen Sie bitte Personen, die zur Aufklärung beitragen können.


Zum Kontaktformular (hier anklicken)


Für allgemeine Fragen, Kritik oder Beschwerden ist die Antikorruptionsbeauftragte nicht zuständig. In diesen Fällen können sich Bürgerinnen und Bürger an das Kundenreaktionsmanagement des Jobcenters Kreis Recklinghausen wenden.