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Für Arbeitsmarktpartner

Geschäfts- und Arbeitsmarktpartnern bietet das Jobcenter Kreis Recklinghausen die Möglichkeit, für die Zusammenarbeit in den Bereichen

  • Sozialer Arbeitsmarkt (§§ 16i, 16e),
  • Bildung und Teilhabe,
  • Arbeitsmarktdienstleistungen,
  • Fachstelle Existenzgründung,
  • Rehabilitation,
  • Übergang in Ausbildung,
  • Vermittlungsservice,
  • Zentrale Abrechnung und
  • Leistungen nach § 16a SGB II
 
über das Kontaktformular Nachrichten sowie Informationen und Unterlagen in digitaler Form als Anlage an das Jobcenter zu übermitteln. Nehmen Sie bitte vorab mit ihrem Ansprechpartner im Jobcenter Kreis Recklinghausen Kontakt auf, ob eine Übermittlung von Dateien auf diesem Weg für Ihr Anliegen möglich ist.


Unterlagen für die Beantragung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Regel- und Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft) können Bürgerinnen und Bürger im Online-Service als Anlagen in digitaler Form übermitteln. Bitte nehmen Sie zu allen Fragen der Beantragung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II mit Ihrer zuständigen Bezirksstelle Kontakt auf.