Einkommen und Vermögen
Einkommen
Zum Einkommen zählen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder in Geld messbaren Werten, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft während des Bewilligungszeitraums erzielen, wie zum Beispiel:
- Erwerbseinkommen
- Lohnnachzahlungen
- Weihnachts- und Urlaubsgeld
- Arbeitslosengeld oder Krankengeld
- Steuererstattungen
- Unterhaltsleistungen
- Kindergeld
- Kapital- und Zinserträge
- Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Denken Sie daran, dass Sie alle Fragen zu Einkommen und Vermögen wahrheitsgemäß beantworten müssen. Ihr zuständiger Träger überprüft Ihre Angaben in regelmäßigen Abständen. Das Verschweigen von Einkommen und Vermögen stellt im Übrigen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden beziehungsweise eine Strafanzeige nach sich ziehen kann.
Von Einnahmen können beispielsweise abgesetzt werden:
- auf das Einkommen entfallende Steuern
- Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung
- gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht)
- eine Pauschale pro Monat (z. B. für Versicherungen)
- Beiträge für die Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente)
Auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden einkommensabhängige Freibeträge gewährt, abhängig von der Höhe des erzielten Bruttoeinkommens.
Bei Fragen zum Einkommen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Leistungsabteilungen zur Verfügung. Bei einer Beschäftigungsaufnahme oder veränderten Voraussetzungen (Stundenanzahl, Umfang etc.) informieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner in der Bezirksstelle in Ihrem Wohnort.
Vermögen
Zum Vermögen zählen alle für den Lebensunterhalt verwertbaren Vermögensgegenstände, die Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben, wie zum Beispiel:
- Bargeld, Bankguthaben, Aktien
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen
- Immobilien
- Schmuck
- Autos
- Schenkungen innerhalb der vergangenen zehn Jahre
- Erbansprüche
Von dem zu berücksichtigenden Vermögen können Freibeträge abgesetzt werden. Bei Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Leistungsabteilungen zur Verfügung.