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Fördermöglichkeiten

Das Jobcenter Kreis Recklinghausen verfügt über verschiedene Fördermöglichkeiten für alle Arbeitgeber, die arbeitsuchenden Menschen eine berufliche Perspektive bieten.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die nicht perfekt den Anforderungen der Stelle entsprechen, können wir in vielen Fällen finanzielle Zuschüsse zahlen oder Qualifizierungen fördern. Arbeitserprobungen können für die Entscheidung über die fachliche und persönliche Eignung zukünftiger Mitarbeiter hilfreich sein.

 

Sozialer Arbeitsmarkt

Arbeitgeber erhalten bei der Einstellung von langzeitarbeitslosen Menschen einen Lohnkostenzuschuss zwischen 50 und 100 Prozent für die Dauer von maximal fünf Jahren.

Teilhabe am Arbeitsmarkt
Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig einstellen, die mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, erhalten einen Lohnkostenzuschuss für maximal fünf Jahre. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent. Ab dem dritten Jahr sinkt er um jeweils zehn Prozentpunkte. Für notwendige Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen gibt es bis zu 3.000 Euro je Förderfall.

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Das Förderinstrument nach § 16e SGB II gilt zur Eingliederung von leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Arbeitgeber, die diese Personengruppe sozialversicherungspflichtig beschäftigen, erhalten für 24 Monate einen Lohnkostenzuschuss. Im ersten Jahr beträgt der Zuschuss 75 Prozent und im zweiten 50 Prozent.

Wichtig: Der Antrag muss vor Arbeitsaufnahme gestellt werden.


Weitere Informationen zum Sozialen Arbeitsmarkt erhalten Sie hier.

Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Zuschuss zu den Lohnkosten erhalten, wenn die Arbeitsleistung der Bewerberin oder des Bewerbers nicht den Anforderungen der Tätigkeit entspricht. Die exakte Höhe und Laufzeit des Eingliederungszuschusses ist abhängig von der Abweichung der konkreten Arbeitsleistung im Vergleich zur Anforderung an den jeweiligen Arbeitsplatz. Damit soll die geminderte Leistungsfähigkeit finanziell ausgeglichen werden. In Einzelfallentscheidungen wird geprüft, ob und in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Lohnkostenzuschüsse notwendig und angemessen sind.

Wichtig: Der Antrag auf einen Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme gestellt werden und zwar formlos, telefonisch oder schriftlich, bei den Mitarbeitenden vor Ort in den Städten.

Für besondere Personengruppen können höhere Zuschüsse gezahlt werden:

  • Bei Arbeitnehmern, die über 50 Jahre alt sind, kann der Zuschuss unter anderem für einen längeren Zeitraum gezahlt werden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen hat.
  • Bei behinderten Menschen kann die Förderung in der Höhe und in der Dauer erweitert werden, um die besonderen Belange dieser Personengruppe zu unterstützen.

Arbeitserprobung

Machen Sie sich ein Bild von Ihren zukünftigen Mitarbeitern. Bewerberinnen und Bewerber, deren Eignung nicht abschließend eingeschätzt werden kann, können bis zu sechs Wochen eine Arbeitserprobung im Betrieb leisten. Diese Arbeitserprobung dient zur Feststellung der Eignung sowie von Fertigkeiten und Kenntnissen.

Als Arbeitgeber können Sie sich ein persönliches Bild von den Bewerberinnen und Bewerbern machen. So lernen Sie die persönlichen Eigenschaften und fachlichen Kenntnisse kennen und können dies in ihre Entscheidung einfließen lassen. Arbeitsuchende haben dabei die Chance, ihre Kenntnisse aufzufrischen oder zu vertiefen und sich für den ersten Arbeitsmarkt zu empfehlen. Beide Seiten können ohne Risiko feststellen, ob sie zueinander passen.

Dem Unternehmen entstehen keine Kosten. Bewerberinnen und Bewerber werden weiter durch das Jobcenter Kreis Recklinghausen finanziert. Auch Kosten, die während der Maßnahme entstehen, zum Beispiel für notwendige Arbeitskleidung, können durch das Jobcenter übernommen werden. Stellen Sie fest, dass die Bewerberin oder der Bewerber nicht genau auf die Stelle passt oder nicht voll den Anforderungen entspricht, kann ein Eingliederungszuschuss gezahlt oder durch eine Qualifizierung unterstützt werden.

Qualifizierung

Viele Unternehmen suchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, finden aber nicht die passenden Bewerberinnen und Bewerber, weil notwendige Qualifikationen fehlen. Hier kann mit gezielter Qualifizierung oder mit betrieblicher Umschulung bis hin zum Berufsabschluss unterstützt werden. Die Vorteile für Ihr Unternehmen: Schon mit einer vergleichsweise kurzen Weiterbildung, kann man Bewerberinnen und Bewerbern das erforderliche Fachwissen vermitteln. Da fast jede Weiterbildung ein Praktikum beinhaltet, kommt es häufig im Anschluss zu einer Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.

Die für ihr Unternehmen erforderlichen Zusatzqualifikationen, wie zum Beispiel ein Staplerschein, ein Gefahrengutschein oder Maschinenlehrgänge, können für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziert werden. Mit einer beruflichen Umschulung bilden Sie Fachkräfte auf die Bedingungen in Ihrem Unternehmen aus und binden bei geringen Kosten motivierte und qualifizierte Mitarbeitende.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Förderung von Qualifizierung für Unternehmen, Arbeitnehmer und Arbeitsuchende. Sprechen Sie uns an und nutzen Sie sie. Ihre Ansprechpartner beraten Sie gerne.

Qualifizierungsmöglichkeiten im Überblick:

  • Kurzfristige Qualifizierung zur Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten in Qualifizierungsmaßnahmen; beim Bildungsträger bis zu acht Wochen, beim Arbeitgeber bis zu sechs Wochen.
  • Berufliche Fortbildungen bis zu sechs Monaten.
  • Einzelfallförderung für notwendige Befähigungsnachweise, wie Staplerschein oder Gefahrengutschein, bei schriftlicher Einstellungszusage.
  • Umschulung im Betrieb mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten in Vollzeit. Ziel ist der Berufsabschluss vor einer zuständigen Kammer; vollständige Finanzierung durch einen Bildungsgutschein.
  • Förderung der Qualifizierung für besondere Zielgruppen, wie ...
    ... Zuschuss zum Arbeitsentgelt und Übernahme von Lehrgangskosten für ungelernte oder gering qualifizierte Arbeitnehmer
    ... Übernahme von Lehrgangskosten für Ältere über 45 Jahre
    ... Zuschuss zum Arbeitsentgelt für jüngere Arbeitnehmer unter 25 Jahren, die über keinen Berufsabschluss verfügen, für die Qualifizierung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses